Fragen und Antworten

 

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Sie können konkrete Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Mobbing, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex der Gruppe Hoffmann Verpackung melden. Auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten können gemeldet werden.

Welche Angaben muss ich bei der Meldung machen?

Die Meldung sollte so detailliert wie möglich erläutert werden.

  • Welchen (Unternehmens-)Bereich betrifft Ihre Meldung?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet?
  • Wann ist es passiert?
  • Wer war daran beteiligt?
  • Wer hat den Verstoß begangen?
  • Was ist passiert?
  • Wie lässt sich der Verstoß belegen?
  • Haben Sie den Vorfall bzw. Verstoß beobachtet oder sind Sie die betroffene Person?
  • Wie ist Ihre Beziehung zu unserem Unternehmen?

Ist die Meldung anonym?

Um Missbrauch zu vermeiden, ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name und E-Mail-Adresse) bei der Online-Meldung verpflichtend. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an die Geschäftsführung weitergeleitet, sie sind ausschließlich für die Meldestelle sichtbar. Bei einer telefonischen Meldung haben Sie die Möglichkeit, mit unterdrückter Rufnummer anonym zu bleiben. In diesem Fall kann allerdings keine Rückmeldung über den weiteren Verlauf oder den Abschluss des Verfahrens an Sie erfolgen.

Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?

Nur die Meldestelle hat Zugriff auf die Daten. Personenbezogene Daten werden in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Eine darüber hinausgehende Speicherung ist nur für die Dauer der Klärung erforderlicher weiterer rechtlicher Schritte wie Disziplinarverfahren oder Einleitung von Strafverfahren zulässig. Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit unzulässigen und grundlosen Meldungen werden unverzüglich gelöscht. Hinweisgeber haben das Recht auf Widerruf und damit der sofortigen Löschung aller gemeldeten Daten.

Was passiert mit den Uploads?

Die Uploads werden an die Geschäftsführung weitergegeben und bei der Meldestelle bis zum Abschluss des Verfahrens, jedoch maximal 3 Jahre, elektronisch gespeichert.

Kann ich die Meldung auch an anderer Stelle machen?

Alternativ können Verstöße auch bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gemeldet werden. Ihre Informationen können auch von dort aus an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.